Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien
Es kommt immer wieder vor, dass Schüler und Schülerinnen einen oder mehrere Tage vor Beginn einer oder/und im Anschluss an eine Ferienperiode beurlaubt werden sollen.
Die Schulpflicht gilt jedoch an allen Tagen - auch unmittelbar vor und nach den Ferien.
Eine Beurlaubung, um z. B. einen günstigen Ferienflieger zu bekommen, ist nicht zulässig.
Die Vorgaben sind klar in dem Erlass "Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen" geregelt.
Alle weiteren Informationen können diesem Informationspapier entnommen werden.
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