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Fortschreibung des CSG-Konzeptes zum Distanzunterricht

19.02.2021

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

mit meinem heutigen Schreiben möchte ich Sie über die Fortschreibung des CSG-Konzeptes zum Distanzunterricht informieren, deren Hintergrund Erfahrungsberichte sowohl von Schülerinnen und Schülern als auch von Eltern und Lehrkräften sind.

Die Änderungen und Ergänzungen gegenüber der Fassung vom September 2020 erkennen Sie anhand der vorgenommenen Markierungen in gelbem Farbton.

Ihr besonderes Augenmerk möchte ich dabei auf den neu hinzugekommenen Abschnitt XI lenken, in dem Inhalte, Funktion, Anzahl und Umfang von Videokonferenzen geklärt und verbindlich für das CSG festgelegt werden.

 

1. Grundsätzlich sind zwei Formate von Videokonferenzen zu unterscheiden:

  • Zum einen dienen Videokonferenzen der Durchführung „virtueller Schulstunden“, mit dem Ziel den herkömmlichen Präsenzunterricht möglichst genau abzubilden.

  • Zum anderen dient das Format der Videokonferenz der „individuellen Förderung und Unterstützung “, indem es die Erreichbarkeit der Lehrkräfte für die Schülerinnen und Schüler während der Phasen selbstständigen Lernens sichert.

 

2. Da der „Distanzunterricht […] dem Präsenzunterricht im Hinblick auf die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schülerinnen und Schüler wie die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte gleichwertig“  ist (Zweite Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG, §3), gilt es auch die Anzahl und den Umfang von Videokonferenzen zu regeln:

  • Dementsprechend legt das Konzept zum Distanzunterricht die Anzahl der „virtuellen Schulstunden“ sowohl für die Sekundarstufe I als auch für die Sekundarstufe II verbindlich fest - auch um eine Überforderung gerade jüngerer Schülerinnen und Schüler zu vermeiden.
    Zeitnah wird allen Jahrgangsstufen über die Klassen- bzw. Stufenleitungen ein entsprechender Plan zugehen, der eine Übersicht über die „virtuellen Schulstunden“ in allen Fächern pro Woche gibt.

  • Die Anzahl der Phasen der „individuellen Förderung und Unterstützung“ richtet sich ebenfalls am Stundenplan aus. In diesen Zeiten sind die Lehrkräfte in den Unterrichtsstunden per Videokonferenz für Schülerinnen und Schüler erreichbar, um sie bei Bedarf während ihres Lernens in der Distanz individuell zu unterstützen.

 

Der hier beschriebene, hinsichtlich Funktion und Anzahl erweiterte Einsatz von Videokonferenzen ist ab Montag, dem 22.02.2021, möglich, da dank einer großzügigen Spende des in Holzwickede ansässigen Unternehmens „Rhenus“ eine deutlich erhöhte Serverleistung über einen externen Anbieter abonniert werden konnte.

Für weiterführende Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit herzlichen Grüßen und besten Wünschen

Andrea Helmig-Neumann

 
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